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Berlin, 22. April 2009

Kabinett beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos


Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.

 
Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.

 
Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im
Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).

 
Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.

 
Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

  Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren; Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht
ordnungsgemäß umsetzen. Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.  
Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt.

 
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist unter www.bmwi.de abrufbar.

 

 Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
 Bundesministeriums der Justiz
 Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
 Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
 Telefon 01888 580-9030
 Telefax 01888 580-9046
 presse@bmj.bund.de 

 Dieser Newsletter wurde gesendet an j.birlenberg@KIDS-LEV.COM 

Sie haben jederzeit die Möglichkeit den Newsletter unter der Adresse 
 http://www.bmj.bund.de/enid/newsletter/
 abzubestellen.

 




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<a href="http://www.bmj.de" title="Bundesministerium der Justiz">
<img src="http://www.bmj.de/web/img/logo.gif" alt="Bundesministerium der Justiz" /></a><br /><div class="content">
<div align="right">
Berlin, 22. April 2009</div><br /><br /><h1>Kabinett beschlie&szlig;t Netzsperren gegen Kinderpornos</h1><p>Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des
Bundesministers f&uuml;r Wirtschaft und Technologie den Entwurf
f&uuml;r ein Gesetz zur Bek&auml;mpfung der Kinderpornographie in
Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst
k&uuml;rzlich beschlossenen Eckpunkte um.</p>
<p>Die neuen Regelungen enthalten &Auml;nderungsvorschl&auml;ge zum
Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie
beschr&auml;nken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf
Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.</p>
<p>Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und
jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler
Anstrengungen zur T&auml;terermittlung und Schlie&szlig;ung von
Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im
Internet abrufbar und nehmen best&auml;ndig zu. Die polizeiliche
Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der
Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in
Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu
verzeichnen (2936 auf 6206 F&auml;lle).</p>
<p>Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit
allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die T&auml;ter
m&uuml;ssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und
kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das heute im
Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie
gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung
im Internet - die bestehenden M&ouml;glichkeiten wirksam
erg&auml;nzen.</p>
<p>Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:</p>
<ul>
<li>Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden
alle gro&szlig;en privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet,
den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch
geeignete technische Ma&szlig;nahmen zu erschweren;</li>
<li>Aus pr&auml;ventiven Gr&uuml;nden wird gegen&uuml;ber den
betroffenen Nutzern &uuml;ber eine sog. Stoppmeldung klargestellt,
warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert
wird</li>
<li>Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die
Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgem&auml;&szlig;
umsetzen.</li>
<li>Die anfallenden Daten k&ouml;nnen f&uuml;r die Strafverfolgung
genutzt werden.</li>
</ul>
<p>Die Bundesregierung wei&szlig;, dass mit diesen Regelungen
gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schl&auml;gt deshalb
auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des
Gesetzes eine Evaluierung erfolgt.</p>
<p>Das Gesetz zur Bek&auml;mpfung von Kinderpornographie in
Kommunikationsnetzen ist unter <a href=
"http://www.bmj.de/cms/extern.php?md5id=1fd237b5cae5b39b462a2d58f212b0e7&amp;lid=31&amp;pid=f&amp;cid=5824&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.bmwi.de" target="_blank">www.bmwi.de</a>
abrufbar.</p>
<br /><br /></div>
<div class="footer">Herausgegeben vom Referat Presse- und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit des<br />
Bundesministeriums der Justiz<br />
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Sch&uuml;tt, Ulrich Staudigl<br />
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Dieser Newsletter wurde gesendet an j.birlenberg@KIDS-LEV.COM <br /><br />Sie haben jederzeit die M&ouml;glichkeit den Newsletter unter der Adresse <br />
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